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Software-Prüfung

IDW PS 880

  • Sie sind Prüfungsleiter und Ihr Mandant hat eine ERP-Software selbst erstellt, mit der er rechnungslegungsrelevante Daten verarbeitet. Sie möchten Sicherheit über die Ordnungsmäßigkeit der Buchhaltung erhalten.

  • Ein Nachweis des ordnungsgemäßen Betriebs der Software wird benötigt. Z.B. für ERP-Systeme, Kassensysteme, Lohnbuchhaltung, Finanzbuchhaltung, etc.

  • Durchführung des Audits nach IDW PS 880 und Erstellung des Audit-Berichts.

    • Bericht PS 880

Hinweisgebersystem/Interne Meldestelle

Willkommen beim anonymen Hinweisgebersystem/der anonymen internen Meldestelle der FALK GmbH & Co KG. Sie haben die Möglichkeit anonyme Meldungen zu konkreten Gesetzesverstößen oder Verdachtsmomenten einzustellen. Jeglicher Kontakt sowie die damit verbundene Kommunikation erfolgt in anonymer Form. Die Herstellung einer Verbindung zu Ihrer Person ist nicht möglich und auch nicht vorgesehen. Bitte vermeiden Sie die Angabe Ihrer personenbezogenen Daten in der Nachricht/im Betreff.